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   BGH, 09.02.2012 - IX ZR 46/09   

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https://dejure.org/2012,31730
BGH, 09.02.2012 - IX ZR 46/09 (https://dejure.org/2012,31730)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - IX ZR 46/09 (https://dejure.org/2012,31730)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - IX ZR 46/09 (https://dejure.org/2012,31730)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R. einer zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139; ZPO § 544
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R. einer zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZR 46/09
    Nach mittlerweile nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist jedoch entscheidend, ob die Mandanten eines Rechtsanwalts das gemeinsame Mandat so eingegrenzt haben, dass etwaige Interessengegensätze ausgespart sind (vgl. unter anderem BVerfGE 108, 150, 162; BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1834; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02, WM 2004, 478, 481).

    Der von ihr einzig benannte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 108, 150) verhält sich nicht dazu, unter welchen Voraussetzungen ein gemeinsames Mandatsverhältnis wegen Interessengegensätzen zwischen den Mandanten zwingend als nichtig anzusehen ist.

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZR 46/09
    Nach mittlerweile nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist jedoch entscheidend, ob die Mandanten eines Rechtsanwalts das gemeinsame Mandat so eingegrenzt haben, dass etwaige Interessengegensätze ausgespart sind (vgl. unter anderem BVerfGE 108, 150, 162; BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1834; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02, WM 2004, 478, 481).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZR 46/09
    Nach mittlerweile nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist jedoch entscheidend, ob die Mandanten eines Rechtsanwalts das gemeinsame Mandat so eingegrenzt haben, dass etwaige Interessengegensätze ausgespart sind (vgl. unter anderem BVerfGE 108, 150, 162; BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1834; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 270/02, WM 2004, 478, 481).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZR 46/09
    Wird eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit einer Verletzung der richterlichen Hinweispflicht begründet, kommt es deshalb darauf an, was die Partei bei erfolgtem Hinweis vorgetragen hätte (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, WM 2003, 702, 703).
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